Baubewilligung vom Architekten

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Baubewilligung: Auch für viele Kleinbauten nötig

Eine Baubewilligung wird nicht nur benötigt, um ein Haus oder eine Garage zu bauen. Auch für Umbau- und Renovierungsarbeiten oder sogar ein kleines Gartenhäuschen ist eine solche Bewilligung von der Gemeinde in vielen Fällen nötig. Werden Baumassnahmen ohne eine Baubewilligung fertiggestellt, kann das unangenehm werden.

Baubewilligung fürs Gartenhäuschen?

Das Gartenhäuschen aus dem Baumarkt soll schnell aufgestellt werden können? Das mag sein. Doch bevor Sie sich überlegen, wie sich ein solches Fertighäuschen in Ihrem Garten macht, sollten Sie abklären, ob Sie dafür eine Baubewilligung Ihrer Gemeinde benötigen.

Für die meisten Neubauten und viele Umbaumassnahmen ist eine solche Bewilligung zwingend vorgeschrieben. Lediglich einige sehr kleine Bauten sind davon ausgenommen. Welche das sind, ist aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Unser Architekturbüro klärt ab.

Kleinstbauten ohne Baubewilligung

Da für Neu- und Umbauten Brandvorschriften, die Energie- und Umweltgesetze sowie die übrigen Baugesetze eingehalten werden müssen, ist eine Baubewilligung nötig. In manchen Kantonen der Schweiz sind sehr kleine Bauten davon ausgenommen.

Im Kanton Bern beispielsweise dürfen bewilligungsfreie Bauten maximal 2,50 Meter hoch sein und eine Bodenfläche von zehn Quadratmetern aufweisen. Im Kanton Zürich hingegen darf der Kleinstbau, der ohne Bewilligung aufgestellt werden darf, eine Höhe von höchstens 2,60 Metern bei einer Grundfläche von maximal sechs Quadratmetern haben. Auch diese Regelung gilt jedoch in den Kernzonen einer Gemeinde oft nicht. Da müssen dann sogar alle Bauten bewilligt werden.

Was passiert bei fehlender Baubewilligung?

Wer die Beantragung der Baubewilligung versäumt, muss dies in jedem Fall nachholen. Ist das Projekt bewilligungsfähig, wird die Genehmigung auch nachträglich erteilt. Es bringt also nichts, auf eine Baubewilligung verzichten zu wollen.

Kann eine Bewilligung nämlich nicht erteilt werden, muss der neue Bau abgerissen oder ein Umbau rückgängig gemacht werden. Dies ist mit enormen Kosten verbunden. Zudem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden, auch wenn Bussen gegen Bausünder eher selten ausgesprochen werden.

Wer hilft bei Baubewilligungen in der Schweiz?

Egal, ob ein kleiner Gartenschuppen aufgestellt werden soll oder Umbaumassnahmen geplant sind, eine rechtzeitige Abklärung der Baubewilligungsvorschriften ist empfehlenswert. Im Zweifelsfall lohnt es sich also, auf dem Bauamt der Gemeinde vorstellig zu werden und dort nachzufragen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, ist der beste Weg, gleich einen Experten hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Beantragung Ihrer Baugenehmigung hilft. Die Baufachleute von Archify wissen, ob eine Baubewilligung für Ihr Projekt vorliegen muss und welche Unterlagen für ein solches Gesuch einzureichen sind.

Holen Sie sich kompetente Hilfe für Ihr Bauvorhaben

Egal, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um einen Neubau oder Umbau, einen Gewerbe- oder Wohnbau handelt, bei Archify finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie auf dem Weg zur Baubewilligung schweizweit begleiten. Die Architekten in Bern erstellen die benötigten Baueingabepläne, helfen bei der Bauantragsstellung, wickeln auf Wunsch die Auftragsvergabe an Baudienstleister ab und übernehmen die Bauleitung.

Wenn Sie sich Experten an Ihrer Seite wünschen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, melden Sie sich noch heute bei Archify, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Architekturbüro Archify ist schweizweit als Spezialist im Bereich Architekturdesign bekannt. Vom Konzept bis hin zur Fertigstellung Ihres Bauprojekts erhalten Sie hier alle Dienstleistungen aus einer Hand. Im Angebot stehen Leistungen gemäss SIA im Bereich Gewerbebau, Neubau, Renovierung, Umbau sowie das erstellen von allgemeinen CAD-Plänen und 3D-Visualisierungen. Neu: Pläne digitalisieren.



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